Verwaltungsrecht

Der Staat und die Behörden treffen täglich Entscheidungen, die das Leben von Menschen unmittelbar beeinflussen — Baugenehmigungen, Gewerbelizenzen, Strafen, Umweltauflagen. Was viele nicht wissen: Diese Entscheidungen können fast immer angefochten werden. Das Verwaltungsrecht gibt Bürgerinnen und Bürgern starke Rechte — wenn man sie kennt.

Typische Situationen aus dem Alltag

Ich habe einen Strafbescheid erhalten. Kann ich dagegen vorgehen?

Ja. Gegen Verwaltungsstrafbescheide kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Das Gericht prüft den Fall neu. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung — die Strafe muss während des Verfahrens nicht bezahlt werden.

Meine Baugenehmigung wurde abgelehnt. Gibt es eine Möglichkeit, das anzufechten?

Ja. Eine abgelehnte Baugenehmigung kann beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden. Das Gericht prüft, ob die Behörde das Gesetz richtig angewendet hat. Viele Ablehnungen enthalten Begründungsmängel oder stützen sich auf falsche rechtliche Annahmen.

Eine Behörde entscheidet seit Monaten nicht über meinen Antrag. Was kann ich tun?

Behörden haben in Österreich grundsätzlich sechs Monate Zeit, einen Bescheid zu erlassen. Passiert danach nichts, gibt es die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht. Dieses kann die Behörde zur Entscheidung zwingen. Dieses Mittel ist wenig bekannt, aber sehr effektiv.

Ich betreibe ein Unternehmen und habe einen Betriebsanlagenbescheid erhalten, den ich nicht verstehe. Muss ich alle Auflagen einfach akzeptieren?

Auflagen in Gewerbebescheiden oder Betriebsanlagenverfahren können rechtswidrig oder unverhältnismäßig sein. Sie können dagegen Beschwerde erheben und auch einzelne Auflagen bekämpfen, ohne den gesamten Bescheid in Frage zu stellen.


Wie wir helfen können

Wir vertreten Sie in allen Verwaltungsverfahren — bei Einsprüchen gegen Strafen und Bescheide, bei Baugenehmigungen, Gewerbeverfahren und Umweltrechtsangelegenheiten. Wir kennen die Fristen, die Taktik und die Schwachstellen in Behördenentscheidungen.