Typische Situationen aus dem Alltag
Ich hatte einen Unfall, der nicht meine Schuld war. Was kann ich verlangen?
Als unschuldiges Unfallopfer haben Sie Anspruch Ersatz der Reparaturkosten, Heilungskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang. Diese Ansprüche richten sich gegen den Haftpflichtversicherer des Verursachers. Sichern Sie Beweise am Unfallort — Fotos, Zeugen, Polizeiprotokoll.
Ein Handwerker hat bei mir erhebliche Schäden angerichtet. Zahlt das seine Versicherung?
Handwerker haben häufig eine Betriebshaftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt. Zahlt sie nicht freiwillig, können Sie den Handwerker und unter Umständen seine Versicherung gerichtlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Schaden auf ein Verschulden des Handwerkers zurückzuführen ist.
Ich habe ein Auto mit einem versteckten Defekt gekauft. Der Verkäufer sagt, er habe das nicht gewusst.
Gewährleistung greift auch ohne Verschulden des Verkäufers, sofern sie nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Wusste der Verkäufer vom Defekt und hat ihn verschwiegen, kommen zusätzlich Ansprüche wegen arglistiger Täuschung in Betracht. In diesem Fall kann der Kaufvertrag angefochten werden.
Bei einem Schiunfall hat mich jemand umgefahren. Kann ich Schmerzengeld fordern?
Wer am Schitag gegen die FIS-Regeln verstößt und dadurch jemanden verletzt, kann schadenersatzpflichtig werden. Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang können geltend gemacht werden. Auch der Pistenhalter kann in Haftung genommen werden, wenn die Piste unzureichend gesichert war. Beweise direkt nach dem Unfall sind entscheidend.
Wie wir helfen können
Wir ermitteln den vollen Umfang Ihres Schadens, verhandeln für Sie mit der gegnerischen Versicherung und klagen notfalls gerichtlich. Wir wissen aus Erfahrung, dass Versicherungen nach einem ersten Angebot meist nachbessern können — wenn man richtig verhandelt.