Typische Situationen aus dem Alltag
Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen. Was müssen wir vorab regeln?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen vor dem Gerichtstermin schriftliche Vereinbarungen über Unterhalt, Obsorge und die Aufteilung von Vermögen und Ehewohnung getroffen werden. Erst wenn diese Einigung steht, wird sie als Scheidungsvergleich vor Gericht protokolliert. Fehlt eine Einigung zu einem dieser Punkte, ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich.
Mein Ex-Partner zahlt keinen Kindesunterhalt. Was kann ich tun?
Kindesunterhalt ist gesetzlich zwingend. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kann das Bezirksgericht auf Antrag eine vollstreckbare Entscheidung treffen. Diese kann dann durch Lohnpfändung oder Kontopfändung vollstreckt werden. In manchen Fällen kann auch ein staatlicher Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, wenn wir uns trennen?
Die Ehewohnung unterliegt im Scheidungsverfahren der gerichtlichen Aufteilung. Das Gericht berücksichtigt, bei wem die Kinder leben, und kann dem betreuenden Elternteil das Weiternutzungsrecht zusprechen — unabhängig davon, wer Eigentümer ist.
Wie wir helfen können
Wir begleiten Sie durch Scheidungsverfahren — einvernehmlich wie strittig —, erarbeiten faire Lösungen zur Obsorge und zum Unterhalt und vertreten Sie, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.