Agrar- und Forstrecht

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, ein Grundstück im ländlichen Raum besitzt oder in einer Agrargemeinschaft aktiv ist, bewegt sich in einem Rechtsbereich, der oft unterschätzt wird. Wegerechte, Grundgrenzen, bäuerliche Übergaben und behördliche Verfahren können schnell komplex werden. In Niederosterreich gelten dabei eigene Landesregelungen, die zusätzlich zum Bundesrecht zu beachten sind.

Typische Situationen aus dem Alltag

Mein Nachbar benutzt seit Jahren einen Weg über mein Grundstück. Darf er das einfach?

Das hängt davon ab, wie dieses Recht entstanden ist. In Österreich kann durch jahrzehntelange Nutzung unter gewissen Voraussetzungen ein Wegerecht entstehen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, muss anhand der konkreten Umstände geprüft werden.

Ich möchte meinen Bauernhof an meine Tochter übergeben. Was muss ich alles beachten?

Eine bäuerliche Übergabe ist deutlich aufwendiger als ein normaler Verkauf, weil landwirtschaftliche Grundstücke nicht frei veräußert werden dürfen. Dazu kommen steuerliche Aspekte, mögliche Pflichtteilsansprüche anderer Kinder und Fragen rund um das Ausgedinge.

Wildtiere haben meine Felder erheblich beschädigt. Kann ich Schadenersatz verlangen?

In Niederosterreich haben Grundeigentümer unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Wildschadenersatz gegen den Jagdausübungsberechtigten, wenn Rehe, Hirsche oder Wildschweine Flur- oder Waldschäden verursacht haben. Wichtig ist, dass der Schaden fristgerecht angemeldet wird — die Frist ist kurz.


Wie wir helfen können

Wir vertreten und beraten Sie in allen Fragen des Agrar- und Forstrechts: bei Wegerechts- und Grenzstreitigkeiten, bäuerlichen Übergabsverträgen, grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsverfahren und bei der Geltendmachung von Wildschaden.