Baurecht

Wer baut, renoviert oder ein Grundstück bebaut, bewegt sich im Spannungsfeld zwischen öffentlichem Baurecht und privatem Nachbarrecht. Die Baugenehmigung ist oft nur der Anfang: Streitigkeiten mit Nachbarn, Mängel an der Bauausführung oder ein insolventer Bauträger können das Bauprojekt schnell kompliziert machen.

Typische Situationen aus dem Alltag

Mein Nachbar baut direkt an unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze. Muss ich das dulden?

Ob an der Grundstücksgrenze gebaut werden darf, bestimmt die niederösterreichische Bauordnung. Als Nachbar sind Sie im Baubewilligungsverfahren Partei und haben ein Recht auf Einspruch, wenn gegen Abstandsregeln oder andere Bauvorschriften verstoßen wird. Dieses Recht muss rechtzeitig geltend gemacht werden.

Der Handwerker hat bei der Renovierung Schäden verursacht. Was kann ich verlangen?

Bei mangelhafter Werkleistung haben Sie Anspruch auf Verbesserung. Ist das nicht möglich oder zumutbar, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Folgeschäden kommt Schadenersatz in Frage, sofern den Handwerker ein Verschulden trifft. Mängel sollten stets schriftlich und zeitnah gerügt werden.

Unser Bauträger ist insolvent — wir haben bereits Anzahlungen geleistet. Was passiert jetzt?

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) schreibt für Neubauten bestimmte Sicherungspflichten vor: Anzahlungen müssen etwa durch einen Treuhänder oder Bankgarantien gesichert sein. Wurden diese Sicherheiten eingehalten, ist Ihr Geld geschützt. Fehlt eine Sicherung, müssen Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden — mit unsicheren Aussichten.

Wie wir helfen können

Wir vertreten Sie als Nachbar gegen unzulässige Bauvorhaben und setzen Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerkern und Baufirmen durch. Bei Insolvenz eines Bauträgers sorgen wir für die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderungen und prüfen, welche Sicherheiten bestehen.