Strafrecht

Mit dem Strafrecht kommt man meistens unvorbereitet in Berührung — eine Vorladung der Polizei, eine Anzeige von einem Nachbarn oder ein Vorwurf im Berufsumfeld. In diesen Momenten ist ruhiges, strategisches Vorgehen entscheidend. Wer vorschnell redet oder handelt, schadet sich oft selbst — auch wenn er unschuldig ist.

Typische Situationen aus dem Alltag

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Muss ich hingehen und aussagen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Sie haben das Recht zu schweigen — und das sollten Sie nutzen, bis Sie anwaltlich beraten wurden. Als Zeuge hingegen besteht eine Erscheinungspflicht, aber auch dann dürfen Sie schweigen, wenn Sie sich oder nahe Angehörige belasten würden.

Gegen mich wurde eine Anzeige erstattet. Was passiert jetzt?

Eine Anzeige löst Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus. Sie entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob Anklage erhoben wird. Bis zur Entscheidung vergehen oft Monate. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht und auf rechtliche Vertretung. Jede Aussage ohne anwaltliche Begleitung kann das Verfahren negativ beeinflussen.

Ich bin Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Straftatopfer haben in Österreich besondere Rechte: Akteneinsicht, das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung und die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligte/r am Strafverfahren zu beteiligen. Als Privatbeteiligte/r können Sie Ihren Schadenersatz direkt im Strafverfahren geltend machen — ohne einen eigenen Zivilprozess.

Kann ich auch bei einer Verwaltungsstrafe einen Anwalt hinzuziehen?

Ja, und das ist oft sinnvoll. Verwaltungsstrafen können beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung — die Strafe muss während des Verfahrens nicht bezahlt werden. Viele Bescheide enthalten Begründungsmängel, die im Verfahren geltend gemacht werden können.

Wie wir helfen können

Wir vertreten Sie in strafgerichtlichen Verfahren — als Beschuldigte/r ebenso wie als Privatbeteiligte/r. Wir nehmen sofort Akteneinsicht, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie und begleiten Sie durch alle Verfahrensstufen — von der Einvernahme bis zur Hauptverhandlung.