Typische Situationen aus dem Alltag
Die Versicherung lehnt meine Schadensmeldung nach einem Einbruch ab. Sie spricht von einer Obliegenheitsverletzung.
Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer einhalten müssen — etwa die Wohnung nicht längere Zeit ungesichert zu lassen. Verletzt man diese Pflichten, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Aber: Die Verletzung muss erheblich und kausal für den Schaden gewesen sein. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, obwohl mein Arzt mich für berufsunfähig erklärt hat.
Versicherungen legen den Begriff der Berufsunfähigkeit im Vertrag oft sehr eng aus und holen eigene Gutachten ein. Stimmt das Gutachten der Versicherung nicht mit dem Befund Ihres Arztes überein, ist das kein Freifahrtschein für die Ablehnung. Gerade hier lohnt eine rechtliche Gegenwehr besonders.
Nach einem Wasserschaden zahlt die Versicherung nur einen Bruchteil des Schadens. Ist das richtig?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Polizzen enthalten Klauseln zu Selbstbehalten, Ausschlüssen oder bestimmten Schadensarten, die den Auszahlungsbetrag reduzieren. Erst eine genaue Prüfung des Versicherungsvertrags zeigt, ob die Auszahlung korrekt war oder ob Ihnen mehr zusteht.
Wie wir helfen können
Wir prüfen Ihre Versicherungspolizze und den Ablehnungsbescheid und klagen auf Zahlung, wenn die Verweigerung nicht gerechtfertigt ist. Wir verhandeln auch außergerichtlich mit Versicherungen — oft lässt sich mit dem richtigen Druck mehr erreichen, als die Versicherung ursprünglich angeboten hat.