Jagdrecht

Das Jagdrecht in Österreich ist Landesrecht — in Niederösterreich gelten eigene Regelungen, die sowohl Grundeigentümer als auch Jäger und Pächter betreffen. Von Wildschadenersatz bis hin zu waffenrechtlichen Fragen ist dieses Rechtsgebiet für viele Menschen im ländlichen Raum hochrelevant.

Typische Situationen aus dem Alltag

Wildtiere haben meine Felder erheblich beschädigt. Habe ich Anspruch auf Ersatz?

Ja. In Niederösterreich können Grundeigentümer und Pächter Wildschadenersatz verlangen, wenn Rehe, Hirsche oder Wildschweine erhebliche Flur- oder Waldschäden verursacht haben. Die Schadensmeldung muss jedoch fristgerecht bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet werden — die Frist ist sehr kurz.

Mir wurde die Waffenbesitzkarte entzogen. Kann ich dagegen vorgehen?

Ja. Der Entzug ist ein Verwaltungsakt und kann innerhalb von vier Wochen beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Behörde muss die Verlässlichkeit des Inhabers beurteilen, und diese Einschätzung ist in vielen Fällen anfechtbar — etwa wenn neue Umstände vorliegen oder die Entscheidung nicht ausreichend begründet wurde.


Wie wir helfen können

Wir beraten und vertreten Sie in jagdrechtlichen Angelegenheiten: bei Wildschadenersatzverfahren, Fragen zum Jagdpachtvertrag und waffenrechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir kennen die spezifischen Regelungen des Niederösterreichischen Jagdgesetzes aus der Praxis.