Typische Situationen aus dem Alltag
Mein Unternehmen hat Zahlungsschwierigkeiten. Ab wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
Die Antragspflicht besteht in Österreich unverzüglich, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Wer diese Pflicht verletzt, haftet persönlich für Schäden, die Gläubigern dadurch entstehen. Frühzeitige Beratung ermöglicht oft noch eine Sanierung.
Ein Kunde von mir ist insolvent. Bekomme ich meine offene Rechnung noch?
Im Insolvenzverfahren werden Gläubiger nach einer gesetzlichen Rangordnung bedient. Ungesicherte Gläubiger — also typische Lieferanten — erhalten meist nur eine Quote, also einen Bruchteil der Forderung. Um überhaupt berücksichtigt zu werden, muss die Forderung innerhalb der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Ich stecke als Privatperson tief in der Schuldenfalle. Gibt es einen Weg heraus?
Für Privatpersonen sieht das österreichische Insolvenzrecht das Schuldenregulierungsverfahren vor. Zuerst wird versucht, mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Zahlungsplan zu schließen. Scheitert das, kann das Gericht angerufen werden. Am Ende eines abgeschlossenen Verfahrens steht die Restschuldbefreiung — ein echter Neustart.
Was ist ein Sanierungsplan und wie funktioniert er?
Ein Sanierungsplan ist ein Angebot des Schuldners an die Gläubiger: Sie erhalten eine bestimmte Quote des geschuldeten Betrags, dafür wird der Rest erlassen. Der Plan muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden. Wird er vollständig erfüllt, gilt der Schuldner als befreit — auch gegenüber jenen, die dagegen gestimmt haben.
Wie wir helfen können
Wir kennen das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven — wir waren als Insolvenzverwalter tätig und haben Schuldner sowie Gläubiger vertreten. Das gibt uns einen Blick für das, was in einer konkreten Situation möglich ist. Wir helfen Unternehmen bei der frühzeitigen Sanierung, Gläubigern bei der Forderungsanmeldung und Privatpersonen auf dem Weg zur Schuldenbefreiung.