Mietzinsminderung wegen Covid-19 in der Gastronomie
vor über 2 Jahren
Ist ein Bestandnehmer eines Geschäftslokals (Mieter oder Pächter) auf Grund der COVID-19-Maßnahmen zur (teilweisen) Einbehaltung des Mietzinses berechtigt?
Ist ein Bestandnehmer eines Geschäftslokals (Mieter oder Pächter) auf Grund der COVID-19-Maßnahmen zur (teilweisen) Einbehaltung des Mietzinses berechtigt?
Heute soll vom Parlament unter anderem das 4. COVID-19 Maßnahmengesetz beschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob Änderungen zum Entwurf vorgenommen werden.
Mietzinsprobleme im Zusammenhang mit COVID-19 wurden bereits in zahlreichen Medien behandelt. Die Situation ist insgesamt nicht leicht einzuschätzen.