Erbrecht

Primär kommt im Fall des Ablebens die sogenannte gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Wie schaut die aus? Will ich das überhaupt?

Nein, ich mach ein Testament.

Zufällig habe ich im Internet ein Muster gefunden, das nehme ich, wird schon passen. Ein handschriftliches Testament ist ja gültig.

Auch wenn das auf den ersten Blick so einfach und günstig erscheint kann es gravierende Auswirkungen mit möglicherweise hohen Folgekosten verursachen.

Ein handschriftliches Testament ist oft ungenau, es passieren Fehler und das kann sogar zur Ungültigkeit des Testamentes führen.

Kontaktieren Sie daher einen Anwalt, der Sie über erbrechtliche Folgen, insbesondere allfällige sogenannte Pflichtteilsansprüche aufklärt und Sie bei der Formulierung eines Testamentes unterstützt.

So vermeiden Sie Erbstreitigkeiten und Kosten zu Lasten Ihrer Erben.

Ein Testament, das bei einem Rechtsanwalt errichtet wird, wird im Testamentsregister eingetragen. Das hat für Sie den Vorteil, dass das Original im Gegenteil zum handschriftlichen Testament nicht verloren gehen kann, übersehen wird oder aus welchen Gründen auch immer verschwindet.

Ein Testament, welches bei einem Rechtsanwalt errichtet wird, ist daher eine vernünftige Investition.

Unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.