
Erbrecht
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 sieht für Fluggäste besondere Rechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätungen von Flügen vor.
Rechte bei Annullierung eines Fluges:
Bei einer Flugannullierung können Sie als Fluggast zwischen folgenden Alternativen wählen:
- Erstattung des Flugscheinpreises und gegebenenfalls kostenloser Rückflug zum ersten Abflugort
- Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)
Dieses Wahlrecht besteht auch bei einer durch außergewöhnliche Umstände verursachten Annullierung.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelunterbringung und Transfer bei einem Ersatzflug am nächsten Tag, Kommunikationsmittel (zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails).
Bei Annullierungen weniger als zwei Wochen vor Abflug haben Sie grundsätzlich auch einen Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen, die sich nach der Flugdistanz bemessen.
- 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
- 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km und andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 Euro für Flüge über 3.500 km
Dieser Anspruch fällt jedoch weg, wenn, die Annullierung rechtzeitig mitgeteilt wurde, ein adäquater Ersatzflug angeboten wurde oder außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände vorlagen.
Rechte bei Verspätung:
Wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen, haben Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (wie bei der Annullierung). Dieser Anspruch besteht nur, wenn Sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Verspätung informiert wurden und bei einer Umleitung zu einem anderen Flughafen derselben Stadt oder Region grundsätzlich nur, wenn das Endziel mindestens drei Stunden später als ursprünglich geplant erreicht wird.
Wenn das Luftfahrtunternehmen keine angemessene Ersatzbeförderung anbietet, können Sie selbst eine alternative Beförderung organisieren und die angemessenen Kosten dafür geltend machen.
Wichtige Hinweise:
Das Luftfahrtunternehmen muss Sie über Ihre Rechte schriftlich informieren. Ihre Rechte dürfen durch die Beförderungsbedingungen nicht eingeschränkt werden. Die Ausgleichszahlung kann in der an Ihrem Wohnort geltenden Landeswährung verlangt werden.
Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden, allerdings können die Ausgleichszahlungen darauf angerechnet werde.
Bei Nichterfüllung der Betreuungspflicht (z.B. Hotelunterbringung) können Sie die selbst getragenen Kosten in angemessener Höhe zurückverlangen.
Bei Fragen bzw. für die Prüfung und Geltendmachung allfälliger Ansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.