Vertragsrecht
Darf ich auf dem Balkon meiner Mietwohnung grillen?
Eine Frage, die wohl einige Mieter in den vergangenen Sommermonaten beschäftigt hat.
Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung gesetzlich erlaubt.
Allerdings darf der Mieter seine Nachbarn und die Umgebung nicht über das gewöhnliche Maß hinaus belästigen. Das bedeutet, dass der Anrainer extreme Geruchs- oder Lärmbelästigungen nicht hinnehmen muss. Der betroffene Nachbar kann mit einer Unterlassungsklage gegen den störenden Anwohner vorgehen.
Weiters sind die ortsüblichen Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Durch ortspolizeiliche Verordnungen können spezielle Grill- und Ruhezeiten festgelegt werden.
Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung. Auch hier kann geregelt sein, wo und wann gegrillt werden darf. Hält sich ein Mieter nicht an die Vorgaben, kann er schlimmstenfalls von seinem Vermieter gekündigt werden.
Hält sich der Mieter an die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen und geht er fachgerecht und umsichtig vor, steht dem Grillen auf dem Balkon in der Regel nichts im Wege.