EuGH-Entscheidung stärkt Verbraucherschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die den Verbraucherschutz im Online-Handel stärkt. Laut dem Urteil müssen Händler beim Online-Kauf den Verbraucher deutlich auf sämtliche Zahlungsbedingungen hinweisen. Dies betrifft nicht nur den Preis, sondern auch alle zusätzlich anfallenden Kosten und Gebühren.

Verbraucherschutz

Die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher schreibt vor, dass Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags umfassend und klar über ihre finanzielle Verpflichtung informiert werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass sie die volle Tragweite ihrer Zahlungsverpflichtungen verstehen, bevor sie einen Kauf tätigen.

  • Klare und deutliche Information: Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Informationen zur Zahlungspflicht klar, hervorgehoben und unmittelbar vor dem Abschluss der Bestellung bereitgestellt werden.
  • Ausdrückliche Bestätigung der Zahlungsverpflichtung: Der Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, dass er die Zahlungsverpflichtung verstanden hat. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungspflicht erst nach Erfüllung einer weiteren Bedingung eintritt.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung transparenter und verständlicher Informationen im Online-Handel. Verbraucher sollen nicht nur den Preis, sondern auch alle weiteren Kosten kennen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Finden Sie die Entscheidung im Wortlaut unter diesem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:62022CJ0400