Erbrecht

Die Enterbung ist ein sensibles und oft konfliktreiches Thema im Erbrecht. Viele Erblasser möchten bestimmte Angehörige bewusst von ihrem Nachlass ausschließen, sei es aufgrund persönlicher Differenzen oder anderer Beweggründe. Doch nicht in jedem Fall ist eine Enterbung rechtlich möglich.

1. Was bedeutet Enterbung?

Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich die Nachkommen und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner des Erblassers. Eine Enterbung bedeutet, dass diese Personen ihren Pflichtteil nicht oder nur eingeschränkt erhalten.

2. Gültigkeitsvoraussetzungen

Die Enterbung ist nur wirksam, wenn sie in Form einer letztwilligen Verfügung erfolgt und wenn einer der im Gesetz angeführten Enterbungsgründe vorliegt. Die Enterbung kann ausdrücklich verfügt worden sein oder stillschweigend (Übergehung).

3. Gesetzliche Gründe für eine Enterbung

Eine Enterbung kann nur aus bestimmten, gesetzlich geregelten Gründen erfolgen. Diese sind:

- Begehung bestimmter Straftaten gegen den Verstorbenen oder dem Verstorbenen nahestehende Personen

- Verurteilung zu einer lebenslangen oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangenen gerichtlich strafbarer Handlungen

- Absichtliche Vereitelung des wahren letzten Willens des Verstorbenen sowie der Versuch dazu

- Verwerfliche Zufügung schweren seelischen Leids

- Gröblliche Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten gegenüber dem Verstorbenen

4. Rechte des Enterbten

Selbst wenn eine Enterbung ausgesprochen wurde, hat der Betroffene in manchen Fällen noch die Möglichkeit, seinen Pflichtteil einzufordern. Falls der Enterbungsgrund nicht ausreichend begründet oder nicht nachweisbar ist, kann die Enterbung unwirksam sein.

5. Wie kann eine Enterbung rechtssicher gestaltet werden?

Um eine Enterbung rechtlich sicher zu gestalten, empfiehlt es sich:

- Eine präzise Formulierung im Testament zu verwenden

- Klare und belegbare Gründe anzuführen

- Eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Anfechtungen zu vermeiden

Fazit

Die Enterbung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss gut begründet sein. Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille auch rechtlich Bestand hat, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um Ihren Nachlass optimal und rechtssicher zu regeln.